Zukunft

Die Bürgergemeinden sind in der Thurgauer Kantonsverfassung ausdrücklich erwähnt und damit in ihrer Funktion als Verwalterinnen des Bürgergutes verfassungsrechtlich anerkannt und verankert. Dies zeigt die Bedeutung, die man ihnen beimisst, und den Respekt, den man ihnen entgegenbringt.
Damit sich die Tradition der Bürgergemeinden nicht verliert, ist es umso wichtiger, dass die Bürgergemeinden auch in Zukunft als starke und gut organisierte Einheiten mit initiativen Personen an der Spitze auftreten.
Das Gesetz über die Gemeinden, welches per 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, hat den Bürgergemeinden eine wichtige Auflage gestellt. Es verlangte, dass sich die Bürgergemeinden innerhalb von 12 Jahren so zusammenschliessen, dass pro politische Gemeinde höchstens noch eine Bürgergemeinde besteht, die zudem den Namen der politischen Gemeinde tragen muss.
Aufgrund dieses Gesetzes hat sich die Anzahl Bürgergemeinden seit dem Jahre 2000 bis heute von 100 auf aktuell noch 59 reduziert.
Für die Bürgergemeinde Frauenfeld hatte diese Gesetzesänderung keine Auswirkungen.

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