Mitgliedschaft

Wer Bürger oder Bürgerin der Politischen Gemeinde Frauenfeld ist und in dieser wohnt, kann die Mitgliedschaft und damit das Anteilsrecht der Bürgergemeinde Frauenfeld erwerben.
Bewerber oder Bewerberinnen haben sich für die Aufnahme beim Bürgerpräsidenten oder bei der Bürgerpräsidentin zuhanden des Verwaltungsrates schriftlich anzumelden und die Einkaufstaxe zu entrichten.

Die Einkaufstaxe beträgt 1‘000 Franken. Bei Ehepaaren ist sie von beiden aufnahmewilligen Partnern zu entrichten.
Die Einkaufstaxe wird auf die Hälfte herabgesetzt, wenn sich der Bewerber oder die Bewerberin wenigsten 25 Jahre in der Politischen Gemeinde unklagbar aufgehalten hat.
In Anerkennung von hervorragenden Diensten kann auf die Einkaufstaxe verzichtet werden.

Namen und Personalien der Neuaufgenommenen sind an der nächsten Bürgerversammlung bekanntzugeben.
Details für die Aufnahmegesuche ins Bürgerrecht der politischen Gemeinde Frauenfeld und die Aufnahme von Bürgern der politischen Gemeinde Frauenfeld in die Bürgergemeinde Frauenfeld können Sie direkt per Telefon oder über unser Kontaktformular beziehen.

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