Geschichte

Ansätze zur Entstehung der Bürgergemeinden gehen zurück bis auf die Zeit der Landnahme durch die Alemannen im Frühmittelalter. Wirtschaftliche Notwendigkeit zwang die Bewohner einer Siedlung zur Zusammenarbeit, zum Zusammenschluss in einer Markgenossenschaft. Das gemeinschaftlich in Besitz genommene Grundeigentum wurde genossenschaftlich verwaltet. Daneben bildete sich auch privates Eigentum rund um die Hofstätten heraus. An den Allmenden, Wald oder Feldern, hatte der Einzelne nur ein Nutzungs- und kein Eigentumsrecht. Die Bewirtschaftung des gemeinsamen Eigentums machte eine Organisation der Nutzer nötig.

Die Versammlung aller Nutzungsberechtigten setzte die Regeln auf für die gemeinschaftliche und die individuelle Nutzung. Als weitere Aufgaben kamen etwa der Schutz, die Abwehr von Gefahren oder die Wahrung von Ruhe und Sicherheit dazu. Sogenannte Offnungen, (Verfassungen) regelten das Zusammenleben. Die Zugehörigkeit zu einer Markgenossenschaft war ursprünglich durch den Wohnsitz definiert. Neu Zuziehende konnten sich um die Anteilhabe am gemeinsamen Gut, um Aufnahme ins Bürgerrecht, bewerben. Ihnen wurde mit einem sog. Bürgerbrief Gleichbehandlung mit Alteingesessenen zugesichert. Wer sich nicht bewarb, blieb Ansasse. So entstand mit der Zeit eine eigentliche Zweiklassengesellschaft aus Bürgern und Ansassen. Pauschalisierend: Die Bürger bildeten den Souverän, besassen Stimm- und Wahlrecht, trugen aber auch alle Lasten. Die Ansassen zahlten eine bestimmte Jahrestaxe, blieben aber vom politischen Geschehen ausgeschlossen.

weiterlesen ...